Der verhinderte Landschaftsfriedhof

Der landeseigene Friedhof Am Fließtal in Tegel

Gräberreihe 4, Friedhof Am Fließtal, Foto: M. Schröder

Für einen anzulegenden Friedhof Am Fließtal entwarf das renommierte Architektenduo Fehling und Gogel bereits 1968 die Feierhalle samt zugehörigen Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäuden. Und – gemäß den von ihnen hinterlassenen Unterlagen – auch den Plan für einen Landschaftsfriedhof:

Aus dem Nachlass der Architekten im online-Archiv Fehling und Gogel des Schweizerischen Architekturmuseums
http://www.fehlingundgogel.de/friedhofskapelle-tegel/, abgerufen 26.08.18

Merkwürdigerweise bestreitet die Friedhofsverwaltung in der offiziösen Broschüre von 2006 „Der Friedhofswegweiser Berlin-Reinickendorf“ (Hg. Mammut-Verlag in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Leipzig 2006), dass es jemals das Vorhaben eines „Landschaftsfriedhofs“ gegeben habe, ja sie behauptet sogar, dass die Planung der Architekten eine „architektonisch gestaltete Friedhofsanlage“ vorgesehen habe, so ist es auch heute noch auf der Website des Bezirksamtes zu lesen. https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gartenbau/friedhofsverwaltung/friedhoefe/artikel.87893.php, abgerufen 26.08.18
„Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass von Anfang an dieser Friedhof als ein Zweckfriedhof (Hervorhebung im Original) geplant wurde.“ (Broschüre S. 28) Und zwar sowohl von den „auftraggebenden Behörden“ als auch von den „ausführenden Architekten“.

Was ist das denn – ein Zweckfriedhof? Ist nicht der Zweck jedes Friedhofs, dass man auf ihm verstorbene Menschen bestatten kann – egal, wie er gestaltet wurde? Oder ist „Zweckfriedhof“ ein verwaltungstechnischer oder ein juristischer Begriff, der sich dem Laien nicht auf Anhieb erschließt? Wikipedia verfügt über keinen entsprechenden Eintrag.
Jedenfalls klingt Zweckfriedhof nach billiger Entsorgung ärmerer Bevölkerungsschichten und nach siebzehntem Jahrhundert, auch wenn es solche Begräbnisstätten durchaus noch im neunzehnten Jahrhundert gab. Aber schon Mitte des achtzehnten Jahrhunderts entstanden Pläne für eine landschaftliche Gestaltung von Friedhöfen. Hinter diesen Fortschritt wollte das Bezirksamt zurückfallen?

Im Berliner Friedhofsgesetz von 1995 findet sich keine Festlegung auf einen der beiden Begriffe: „Friedhöfe sind Grünanlagen mit besonderer Zweckbestimmung. Sie sind Teil des städtischen Grüns“, heißt es in Paragraf 2. Demnach scheint sowohl ein grüner „Zweckfriedhof“ als auch ein Landschaftsfriedhof möglich zu sein.
Für eine nüchterne Broschüre polemisiert die Friedhofsverwaltung Reinickendorf in der genannten Veröffentlichung von 2006 auffällig gegen den angeblich ja nie angedachten Landschaftsfriedhof. Welcher Streit ging dieser Polemik voraus? Und warum bezieht sich die Verwaltung ausdrücklich auf die Planung von Fehling und Gogel auch für die Außenanlagen, obwohl der Plan der Architekten nach deren Bekunden nicht ausgeführt wurde?

„Die Architekten Fehling und Gogel planten, eine Sichtachse von der Kapelle bis ins Fließtal zu schaffen. Diese Sichtachse wurde als Mittelachse des Friedhofs angelegt.“ (S. 28)

Die heutige Mittelachse hat tatsächlich nichts mit der Planung von Fehling und Gogel zu tun: Nach deren Vorstellungen sollte ein Weg in Richtung Fließ sich in der Mitte verengen und an beiden Seiten von Bäumen gesäumt sein, von dieser Engstelle aus hätte sich der Weg dann zum Fließ hin geweitet. Gerade die Engführung war wichtig, um den Eindruck einer weiten, kahlen Fläche zu vermeiden. Genau so aber ist die Mittelachse realisiert worden, die jetzt eher an eine Ödnis erinnert, wenn man es gutwillig betrachtet: an eine vielleicht unter Gesichtspunkten des Naturschutzes wertvolle Trockenrasenfläche. Nur ein Schild gemahnt daran, dass diese Fläche – wie auch andere – als Urnengemeinschaftsgrabanlage genutzt wird.

Lediglich am Anfang der Mittelachse steht als Schmuck die fast schon monumentale Skulptur von Paul Brandenburg, die vermutlich dem öden Eindruck der kahlen Mittelfläche entgegenwirken soll.

Breite Mittelfläche mit Skulptur, Foto: M. Schröder

Der Bruch mit der Architektenplanung zeigt sich auch bei der Anlage der Grabfelder. Fehling und Gogel hatten vielfältig geschwungene Erdwälle als Unterteilungen vorgesehen, die ein lebendiges Bild ergaben. Nichts davon ist heute zu sehen. In strammer Ordnung gehen gerade Seitenwege von der Mittelachse ab, lediglich durch einen Knick aus der Kasernenhofordnung gebracht.

Seitenweg zur Erschließung der Gräberfelder, Foto: M. Schröder

Ein Pedant scheint hier am Werk gewesen zu sein, er muss die lebendigen Schwingungen der Architekten gehasst haben. Man mag einwenden, dass rechteckige Grabfelder und lineare Wegführungen nun einmal zeit-, platz- und kostensparend sind. Aber wenn die geometrische Anordnung die Anmutung der Landschaft stört, läuft sie dem Zweck des Friedhofs zuwider: als Ort der Erinnerung, der Trauer, des Nachdenkens zu dienen.

Jedenfalls sind bei der Planung und Ausführung des Friedhofs Am Fließtal zwei entgegengesetzte Auffassungen, ja Weltanschauungen aufeinandergeprallt. Durchgesetzt hat sich ein Ordnungsfanatiker, der uns einen kastrierten Friedhof hinterlassen hat: Gräber in Reih und Glied, alleeartig gesäumte Seitenwege, einem militärisch geprägten Preußen angemessen, aber nicht einer modernen Großstadt mit urbanem Lebensgefühl und Sinn für einen beschwingten, naturnahen Friedhof. Als hätte es nie einen Südwestkirchhof Stahnsdorf von 1909 gegeben!

Meinhard Schröder